Pfarrcaritas Kindergarten & Krabbelstube Zell am Moos
Aufnahme Kindergarten und Krabbelstube
Aufnahmemodalitäten im Kindergarten
Die Reihung der Plätze im Kindergarten wird nachfolgenden Kriterien entschieden:
- Kindergartenpflichtige Kinder (Schulanfänger)
- Geschwister, die unsere Einrichtung besuchen oder besucht haben
- Familiäre oder soziale Kriterien
- Hauptwohnsitz (nur wenn ausreichend Plätze verfügbar sind, werden Plätze an Kinder aus anderen Gemeinden vergeben).
Vor der Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Gemeinde muss die Verpflichtung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde geklärt sein. (liegt im Verantwortungsbereich der Eltern).
Aufnahmemodalitäten in der Krabbelstube
Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Krabbelstube:
- Mindestalter von 18 Monaten am Eintrittsdatum
- Eltern müssen berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sein und zu Krabbelstubenbeginn eine Bestätigung vorlegen.
Folgende Kriterien beeinflussen die Reihung der Krabbelstubenplätze:
- Hauptwohnsitz (nur wenn ausreichend Plätze verfügbar sind werden Plätze an Kinder aus anderen Gemeinden vergeben).
- Geschwister, die unsere Einrichtung besuchen oder besucht haben
- Familiäre oder soziale Kriterien
Anmeldung Kindergarten und Krabbelstube
- Ausgefüllter Anmeldebogen
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
- Ausgefüllte Bedarfserhebung
Die benötigten Formulare findet ihr im Downloadbereich.
Bei bereits bekannten Auffälligkeiten (Entwicklungsrückständen, Allergien, gesundheitliche Probleme) bitten wir die Eltern dies bei der Anmeldung bekannt zu geben, um die nötigen Rahmenbedingungen für die Aufnahme des Kindes zu schaffen.
Über die Aufnahme im Kindergarten bzw. in der Krabbelstube werden Sie bis Ende Februar des jeweiligen Jahres schriftlich von der Einrichtung informiert.
Im Frühling findet ein Nachmittag der offenen Türe statt, damit die Eltern und die Kinder das Haus und auch das Personal schonmal kennenlernen.
Im Sommer (Anfang Juli) findet ein Informations-Elternabend für alle Eltern der neuen Kinder statt. Im Zuge dessen ist es auch möglich Schnuppertage mit der gruppenführenden Pädagogin zu vereinbaren.
Kostenbeiträge
Kindergartenbeiträge
Der Kindergarten ist bis 13.00 Uhr beitragsfrei.
Die Nachmittagsbetreuung wird einkommensabhängig berechnet. Auf der Gemeinde könnt ihr mit je 3 Monatslohnzetteln von beiden Eltern den Nachmittagsbeitrag berechnen lassen. Übersteigt Ihr Familien-Bruttomonatseinkommen 4900€ oder wollt ihr keine Auskunft zu eurem finanziellen Haushalt geben, so wird der Höchstbeitrag verrechnet.
Weitere Beiträge sind:
- Busbeitrag 250 € / Kindergartenjahr
- Regiebeitrag 60 € / Kindergartenjahr
- Mittagessen 3 € bzw. mit Nachmittagsjause 4 €
Krabbelstubenbeiträge
Die Krabbelstube ist ab dem 30 Lebensmonat des Kindes beitragsfrei. Bis zum 30 Lebensmonat ist ein einkommensabhängiger Beitrag zu bezahlen. (Stand: Dez. 2023)
Auf der Gemeinde könnt ihr mit je 3 Monatslohnzetteln von beiden Eltern den Krabbelstubenbeitrag berechnen lassen. Übersteigt Ihr Familien-Bruttomonatseinkommen 4900€ oder wollt ihr keine Auskunft zu ihrem finanziellen Haushalt geben, so wird der Höchstbeitrag verrechnet.
Ist das Kind 30 Lebensmonate oder älter so ist nur der Nachmittag beitragspflichtig.
Weitere Beiträge sind:
- Regiebeitrag 60 € / Krabbelstubenjahr
- Mittagessen 2,50 € bzw. mit Nachmittagsjause 3,50 €